Abrechnungsjahr 2025: Die Abrechnung muss Ihrem Mieter bis zum 31. Dezember 2026 zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB).
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Für Vermieter einer Eigentumswohnung

In 5 Minuten zur Betriebs­kosten­abrechnung.

Sie laden die Hausgeldabrechnung Ihres Verwalters und den Mietvertrag hoch. Während der Testphase liefern wir Ihre Abrechnung am nächsten Werktag. Kostenlos in der Testphase, danach 29,90 € je Abrechnung (inkl. MwSt.).

  • Datenschutz nach EU-RechtKI-Auswertung nur über EU-Standardvertragsklauseln
  • Unterlagen gespeichert in DeutschlandZwölf Monate aufbewahrt, auf Wunsch sofort gelöscht

Das Ergebnis

Das bekommen Sie.

Ihre Abrechnung am nächsten Werktag per E-Mail, dazu der Vermieterbericht für Ihre Ablage. Beide hier als Beispiel nach einer echten Jahresabrechnung 2024, mit geänderten Namen, Orten und Beträgen.

Ein Blick in den Vermieterbericht.

Jede Position der Jahresabrechnung bekommt ihre Kostenart aus dem Katalog der Betriebskostenverordnung. Was der Katalog nicht als Betriebskosten führt, wird nicht übernommen, auch wenn die Verwaltung es unter „umlagefähig“ führt, wie hier die Reparatur der Heizung; was sich nicht eindeutig zuordnen lässt, bleibt draußen und ist markiert. Umgelegt wird nach dem Schlüssel Ihres Mietvertrags; weicht er vom Schlüssel der Verwaltung ab, rechnen wir um. Hier das Beispiel Zeile für Zeile; im Vermieterbericht stehen dieselben Positionen nach Status gruppiert.

  • Grundsteuer371,20 €
    übernommen

    § 2 Nr. 1 BetrKV · Grundsteuer, aus Ihrem Bescheid ergänzt

  • Heizkosten1.012,70 €
    übernommen

    § 2 Nr. 4 bis 6 BetrKV, HeizkostenV · Heizung und Warmwasser

  • Gebäudereinigung93,80 €
    übernommen

    § 2 Nr. 9 BetrKV · Gebäudereinigung

  • Reparatur Heizung68,90 €
    nicht übernommen

    § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV · Instandsetzung

  • Zuführung Instandhaltungsrücklagenicht umgelegt
    nicht übernommen

    § 1 Abs. 1 BetrKV · Erhaltungsrücklage, Vermögen der Gemeinschaft

  • Kabelanschluss ab 07/202430,60 €
    nicht übernommen

    § 2 Nr. 15 Buchst. b BetrKV · Kabelanschluss, ab 01.07.2024 nicht mehr im Katalog

  • Wasser / Abwasser209,35 € / 142,60 €
    übernommen

    § 2 Nr. 2 und 3 BetrKV · Wasserversorgung, Entwässerung

  • Aufzug118,90 €
    übernommen

    § 2 Nr. 7 BetrKV · Aufzug, Betrieb und Wartung

  • Kabelanschluss bis 06/202430,60 €
    übernommen

    § 2 Nr. 15 Buchst. b BetrKV · Kabelanschluss, bis 30.06.2024

  • Wartung Haus5,80 €
    bitte zuordnen

    § 2 Nr. 4, 7, 17 BetrKV (Wartung) oder § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV (Instandhaltung) · Rechnung bei der Verwaltung anfordern

  • Verwaltungskosten182,40 €
    nicht übernommen

    § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV · Verwaltungskosten

Beträge sind die Jahresbeträge der Wohnung aus der Jahresabrechnung. In der Beispiel-Abrechnung steht daneben der Anteil des Mieters für seine 275 von 366 Tagen.

Für wen

Passt das für Ihre Wohnung?

Geeignet

  • Eine vermietete Eigentumswohnung in einer WEG mit Verwaltung
  • Jahresabrechnung 2025 der Verwaltung liegt vor
  • Ein Mieter im Jahr, auch wenn er erst im Laufe des Jahres eingezogen oder ausgezogen ist
  • Wohnraum; bei mehreren Wohnungen je eine Abrechnung

Derzeit nicht geeignet

  • Haus ohne Eigentümergemeinschaft
  • Gewerbliche Vermietung
  • Zwei Mieter nacheinander im selben Jahr
  • Heizkosten ohne Verbrauchserfassung, also ohne Heizkostenabrechnung der Verwaltung

Unsicher, ob Ihr Fall passt? Schreiben Sie kurz an support@hausgeldabrechner.de, bevor Sie etwas hochladen.

Preis

Kein Abo. Einmalig je Abrechnung.

Für kurze Zeit

In der Testphase

Kostenlos

  • Sie erhalten Ihre Abrechnung am nächsten Werktag
  • Fertig zum Prüfen und Unterschreiben
  • Vermieterbericht für Ihre Ablage
  • Eine Neufassung inklusive
  • Im Gegenzug freuen wir uns über Ihre Rückmeldung
Bald verfügbar

Nach der Testphase

29,90 €

  • Sofort fertig, jederzeit anpassbar
  • Position ergänzen oder herausnehmen
  • Vermieterbericht für Ihre Ablage
  • Einmalig je Wohnung und Jahr, kein Abo, inkl. MwSt.
  • Im nächsten Jahr einfach die neue Jahresabrechnung einreichen

In eigener Sache

Warum hausgeldabrechner

Ich bin Marcel Möstel und selbst Vermieter einer Eigentumswohnung. Jedes Jahr dieselbe Frage: Was darf ich aus der Jahresabrechnung umlegen, und wie?

Also habe ich ein Verfahren gebaut: Unterlagen rein, jede Position dem Katalog der Betriebskostenverordnung zugeordnet, fertige Abrechnung raus.

Das teste ich jetzt mit den ersten Vermietern, und ich freue mich über jede Rückmeldung: Was hat gefehlt, was war unklar, was hat geholfen?

Fragen

Häufige Fragen

Meine Verwaltung nennt es Jahresabrechnung oder WEG-Abrechnung. Ist das dasselbe?

Ja. Ob Hausgeldabrechnung, Jahresabrechnung, WEG-Abrechnung oder Wohngeldabrechnung – gemeint ist die jährliche Abrechnung der Eigentümergemeinschaft, die Sie von Ihrer Verwaltung bekommen. Genau dieses Dokument laden Sie hoch.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Betriebskosten?

Das Hausgeld zahlen Sie als Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft. Es umfasst Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage). Auf den Mieter umlegen dürfen Sie nur die Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung – und nur, soweit der Mietvertrag es vorsieht. In der Regel liegt das Hausgeld deshalb deutlich über den umlagefähigen Kosten, oft um ein Drittel und mehr.

Ist die Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage) umlagefähig?

Nein. Sie dient dem Werterhalt des Gemeinschaftseigentums und zählt nicht zu den Betriebskosten. Auch Verwaltungskosten, Reparaturen und Kontoführungsgebühren tragen Sie selbst.

Meine Verwaltung weist die umlagefähigen Kosten bereits aus. Genügt das nicht?

Es ist ein Anhaltspunkt – und die meisten Verwaltungen schreiben das so dazu. Die Verwaltung kennt Ihren Mietvertrag nicht, verteilt in der Regel nach Miteigentumsanteilen und führt gelegentlich Reparaturen unter den umlagefähigen Kosten. Genau da setzt unsere Zuordnung nach dem Katalog der Betriebskostenverordnung an.

Mein Mieter ist erst im Laufe des Jahres eingezogen.

Dann rechnen wir die kalten Betriebskosten tagesgenau anteilig. Die Heizkosten teilen wir nach § 9b HeizkostenV auf: nach der Zwischenablesung des Messdienstes, wenn eine vorliegt, sonst nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig. Welcher Maßstab galt, steht im Vermieterbericht. Die Monate davor, etwa bei Leerstand, tragen Sie als Eigentümer selbst. Sie geben lediglich das Datum des Mietbeginns an.

Was ist mit den CO2-Kosten?

Seit 2023 trägt der Vermieter je nach Energiestufe des Gebäudes einen Teil der CO2-Kosten für Gas, Öl und Fernwärme (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz). Bei einer Eigentumswohnung steht der Vermieteranteil meist im Beiblatt des Messdienstes; er wird vor der Umlage abgezogen, Stufe und Berechnung werden in Ihrer Abrechnung ausgewiesen. Fehlt das Beiblatt, brauchen wir die Angaben aus der Brennstoffrechnung der Gemeinschaft.

Woher kommt die Grundsteuer?

Aus Ihrem Grundsteuerbescheid – in der Jahresabrechnung der Verwaltung ist sie in der Regel nicht enthalten, weil die Stadt sie je Wohnung dem Eigentümer in Rechnung stellt. Sie tragen den Jahresbetrag aus dem Bescheid ein.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Unsere Software ordnet die Positionen Ihrer Jahresabrechnung automatisiert dem Katalog des § 2 BetrKV und der Heizkostenverordnung zu und weist die einschlägige Nummer aus. Eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls, etwa ob Ihr Mietvertrag eine Umlage wirksam vereinbart, leisten wir nicht; verantwortlich für die Abrechnung bleiben Sie als Vermieter. Positionen, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen, kennzeichnen wir im Vermieterbericht mit „bitte zuordnen“ und legen sie nicht um.

Meine Unterlagen habe ich nur auf Papier.

Dann fotografieren Sie die Seiten mit dem Handy und laden die Fotos hoch, Seite für Seite. PDF, Fotos (auch direkt vom iPhone) und Excel nehmen wir an. Sie brauchen die Jahresabrechnung der Verwaltung, die Heizkostenabrechnung des Messdienstes (meist ein eigenes Blatt, notfalls bei der Verwaltung anfordern) und die Seiten des Mietvertrags mit Wohnfläche, Mietbeginn und Vorauszahlung. Dazu tragen Sie im Formular Ihren Namen und Ihre Anschrift ein, die als Absender auf der Abrechnung stehen, und den Jahresbetrag Ihrer Grundsteuer aus dem Bescheid Ihrer Stadt.

Muss ich den ganzen Mietvertrag hochladen?

Nein. Es genügen die Seiten mit Wohnfläche, Vorauszahlung und den vereinbarten Betriebskosten. Persönliches, das wir nicht brauchen, dürfen Sie schwärzen.

Meine Verwaltung rechnet nicht nach Kalenderjahr ab.

Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach Ihrem Mietvertrag, meist ist das das Kalenderjahr, nicht nach dem Wirtschaftsjahr Ihrer Verwaltung. Rechnet die Verwaltung etwa von Juli bis Juni ab, müssen die Beträge auf das Kalenderjahr umgerechnet werden; dafür brauchen wir beide Jahresabrechnungen, die den Zeitraum abdecken. Schreiben Sie das kurz in die Anmerkungen im Formular.

Was, wenn mein Mieter eine Position anzweifelt?

Im Vermieterbericht steht zu jeder Position die Kostenart mit ihrer Nummer aus dem Katalog der Betriebskostenverordnung, die Erklärung dazu finden Sie auf unserer Kostenarten-Seite. Damit können Sie Ihrem Mieter antworten. Möchten Sie eine Position anders behandeln, sagen Sie uns Bescheid: Eine Neufassung der Abrechnung ist inklusive.

Ich habe mehrere Wohnungen.

Je Wohnung eine Abrechnung, je Abrechnung ein Preis. Reichen Sie die Wohnungen nacheinander ein.

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Dann genügen fünf Minuten. Die Abrechnung für 2025 muss Ihrem Mieter bis zum 31. Dezember 2026 zugehen.